MarinaParken
Allgemeine Geschäftsbedingungen Residentie Bloemendaal

Ausgabedatum 31. März 2024

1. die Anwendung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Reservierungsanfragen, Buchungen und Verträge, die direkt oder indirekt mit MarinaPark Residentie Bloemendaal abgeschlossen werden und die alle Arten von Unterkünften und Campingplätzen betreffen, die von Marinaparken, im Folgenden in der Einzahl als "Vermieter" bezeichnet, als Nutzer dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen vermietet werden. Auf Parkebene können zusätzliche Bedingungen festgelegt werden, die zusätzlich zu den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten. Im Falle eines Widerspruchs zwischen den Allgemeinen Bedingungen und den zusätzlichen (Park-)Bedingungen haben die zusätzlichen (Park-)Bedingungen Vorrang.
1.2 Unter dem Begriff "Mieter" wird in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstanden: die Person, die mit Letter einen Vertrag über die vorübergehende Anmietung/vorübergehende Nutzung einer Unterkunft und/oder eines Stellplatzes zu Erholungszwecken abschließt. Der Begriff "Nutzer" bezeichnet die Personen, die zusammen mit dem Vermieter in der Unterkunft wohnen.
1.3 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten unabhängig davon, ob der Mieter auf seine eigenen oder andere Allgemeine Geschäftsbedingungen verweist. Der Vermieter lehnt alle Allgemeinen Geschäftsbedingungen ab, auf die der Mieter Bezug nimmt oder die er verwendet.
1.4 Von diesen Allgemeinen Bedingungen abweichende Vereinbarungen sind nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart werden.

2. Reservierung
2.1 Der Vermieter akzeptiert nur Reservierungen von Personen, die mindestens 18 Jahre alt sind. Reservierungen, die von Personen unter diesem Alter vorgenommen werden, sind daher nicht gültig. Marinaparken behält sich das Recht vor, eine Reservierungsanfrage ohne weitere Angabe von Gründen abzulehnen.
2.2 Der Vermieter behält sich das Recht vor, ohne Angabe von Gründen verschiedene Reservierungen abzulehnen, insbesondere Gruppen und Aufenthalte, die nicht der Erholung dienen, aber nicht ausschließlich, oder besondere Bedingungen zu stellen.
2.3 Nimmt der Vermieter eine Reservierung an, so sendet er dem Mieter innerhalb von 14 Tagen eine (schriftliche) Auftragsbestätigung mit Rechnung zu. Der Mieter hat die Auftragsbestätigung sowie die Rechnung sofort nach Erhalt auf ihre Richtigkeit zu überprüfen. Etwaige Ungenauigkeiten müssen dem Vermieter unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 8 Tagen mitgeteilt werden.
2.4 Erhält der Mieter nicht innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach der Reservierung eine schriftliche Auftragsbestätigung mit Rechnung, muss er sich unverzüglich mit der Reservierungsabteilung in Verbindung setzen, andernfalls kann die Reservierung nicht geltend gemacht werden.
2.5 Ein Vertrag zwischen dem Mieter und dem Vermieter kommt zustande, wenn der Vermieter die Auftragsbestätigung, die gleichzeitig die Rechnung ist, per Post oder per E-Mail an den Mieter versendet hat. Unter der Voraussetzung, dass der Mieter die Bestätigung innerhalb von vierzehn (14) Tagen erhält.
2.6 Der Vertrag betrifft die Vermietung einer Unterkunft und/oder eines Stellplatzes und/oder anderer Einrichtungen zur Freizeitnutzung, die naturgemäß von kurzer Dauer ist.

3. Änderungen der Reservierung/Vereinbarung
3.1 Wünscht der Mieter nach Vertragsabschluß Änderungen am Vertrag, so ist der Vermieter nicht verpflichtet, diese zu akzeptieren. Es liegt im Ermessen des Vermieters, ob und in welchem Umfang er solche Änderungen akzeptiert. Wenn der Vermieter die Änderungen akzeptiert, kann er Änderungskosten in Rechnung stellen, die mindestens 10,00 € pro Änderung betragen.

4. Forderungsübergang
4.1 Dem Mieter und den anderen Nutzern der Mietobjekte ist es nicht gestattet, die Unterkunft und/oder den Campingplatz unter irgendeinem Namen und aus irgendeinem Grund an andere als die im Mietvertrag genannten Personen weiterzugeben, es sei denn, es wurde mit dem Vermieter schriftlich etwas anderes vereinbart.
4.2 Wenn der Mieter und der Vermieter vereinbart haben, dass der Mieter und/oder ein oder mehrere Nutzer ersetzt werden sollen, sind und bleiben sowohl der Mieter und/oder die Nutzer als auch der Mieter und/oder andere Nutzer, die an die Stelle der ursprünglichen treten, dem Vermieter gegenüber gesamtschuldnerisch haftbar für die Zahlung des noch ausstehenden Teils der Miete, der Änderungskosten (siehe Ziffer 3.1) und etwaiger zusätzlicher Kosten, die sich aus dem Ersatz ergeben, sowie etwaiger Kündigungskosten.

5. Preise
5.1 Der Mieter schuldet dem Vermieter den vereinbarten Mietpreis, wie er in der schriftlichen Bestätigung bzw. Rechnung der Reservierung angegeben ist. Die Preise auf der endgültigen Buchungsbestätigung/Rechnung sind verbindlich. Wenn sich die Kosten des Vermieters (Personal, Energie, Steuern usw.) nach Vertragsabschluss nachweislich und unvorhersehbar erhöht haben, hat der Vermieter das Recht, seine Preise zu erhöhen und den erhöhten Preis dem Mieter in Rechnung zu stellen. Wenn eine solche Preiserhöhung innerhalb von 3 Monaten nach Vertragsabschluss durchgeführt werden soll, darf diese Preiserhöhung 5 % des zuvor vereinbarten Preises nicht überschreiten, und der Mieter hat das Recht, den Vertrag aus diesem Grund aufzulösen (zu kündigen).
5.2 Preisnachlässe und/oder Sonderangebote können nicht mehr in Anspruch genommen werden, wenn die Auftragsbestätigung vom Vermieter verschickt wurde.
5.3 Alle Preise verstehen sich, soweit zutreffend, inklusive Mehrwertsteuer nach den Richtlinien der Mehrwertsteuerverwaltung zum Zeitpunkt der Buchungsbestätigung. Änderungen des Mehrwertsteuersatzes können dem Mieter in Rechnung gestellt werden und berechtigen ihn nicht zur Stornierung der Buchung.
5.4 Es ist nicht möglich, verschiedene Rabatte zu kombinieren.
5.5 Die Ermäßigungen gelten nicht für Buchungen mit einem Aufenthalt von mehr als drei Wochen.

6. Zusätzliche Kosten
6.1 Neben dem Mietpreis schuldet der Mieter zusätzliche Kosten, die auf der Reservierung/Rechnung als zusätzliche Kosten beschrieben sind.

7. Zahlungen
7.1 Für alle Reservierungen, die mehr als 6 Wochen vor der Ankunft gebucht werden, müssen 30 % des Reservierungswertes innerhalb von 1 Tag nach Erhalt der Auftragsbestätigung auf das angegebene Konto des Vermieters überwiesen werden. Die restlichen 70 % müssen spätestens 6 Wochen vor der Ankunft auf dem angegebenen Konto des Parks gutgeschrieben sein. Bei Reservierungen innerhalb von 6 Wochen vor der Ankunft muss der gesamte Reservierungswert innerhalb von 1 Tag nach Erhalt der Auftragsbestätigung bezahlt werden.
7.2 Werden die dem Mieter in Rechnung gestellten Beträge nicht fristgerecht bezahlt, gerät der Mieter unmittelbar nach Ablauf der Zahlungsfrist in Verzug. In diesem Fall behält sich der Vermieter das Recht vor, den Vertrag mit Wirkung von dem Tag, an dem die 14-tägige Frist abgelaufen ist, zu kündigen (zu stornieren). Der Mieter haftet dann für alle Schäden, die der Vermieter dadurch erleidet oder erleiden wird, einschließlich aller Kosten, die dem Vermieter im Zusammenhang mit der Reservierung und der Auflösung entstehen, der Mieter schuldet auch die gesetzlichen Zinsen. Darüber hinaus ist der Vermieter in jedem Fall berechtigt, Stornierungskosten pro Unterkunft in Rechnung zu stellen. In diesem Fall gelten die Bestimmungen von Artikel 12.
7.3 Der Vermieter ist jederzeit berechtigt, Forderungen gegen den Mieter mit den vom Mieter gezahlten Beträgen zu verrechnen.
7.4 Der Mieter hat keinen Anspruch auf Rückerstattung oder Teilrückerstattung des Mietpreises, wenn er vor dem vereinbarten Abreisetermin abreist.
7.5 Erscheint der Mieter nicht am vereinbarten Ankunftstag, schuldet er Marinaparken den gesamten Mietpreis. Marinaparken ist berechtigt, die gesamte Miete von der Kreditkarte des Mieters einzuziehen.
7.6. Marinaparken ist jederzeit berechtigt, Forderungen des Mieters gegenüber einem Auftraggeber mit den vom Mieter gezahlten Beträgen eines Auftraggebers zu verrechnen.

8. Ankunft und Abreise (auch Wechseltage/Aufenthalt genannt)
8.1 Sofern nicht anders vereinbart, kann die gemietete Unterkunft am vereinbarten Anreisetag, wie auf der Reservierungsbestätigung angegeben, ab 15 Uhr bezogen werden und muss am vereinbarten Abreisetag, wie auf der Reservierungsbestätigung angegeben, bis 11 Uhr geräumt werden. Sofern nicht anders vereinbart, kann der Mieter seinen Stellplatz am vereinbarten Anreisetag ab 13.00 Uhr, wie auf der Buchungsbestätigung angegeben, beziehen und muss ihn am vereinbarten Abreisetag vor 12.00 Uhr räumen. Wenn der Park andere Zeiten vorsieht, gelten diese.
8.2 Wenn der Mieter den Vertrag mit dem Vermieter länger als die vereinbarte Dauer fortsetzen möchte und der Vermieter damit einverstanden ist, hat der Vermieter immer das Recht, eine andere Unterkunft/einen anderen Stellplatz zu bestimmen.
8.3 Wird die Nutzung der Unterkunft und/oder des Stellplatzes und/oder einer anderen Einrichtung früher als zu dem auf der Reservierungsbestätigung angegebenen Termin beendet, hat der Mieter keinen Anspruch auf Rückerstattung (eines Teils) der Miete und/oder der Kosten.
8.4 Der Park behält sich das Recht vor, am Abreisetag ab 09:00 Uhr eine letzte Kontrolle des Zustands des Mietobjekts und der Vollständigkeit des Inventars durchzuführen. Am Abreisetag muss der Mieter alle Schlüssel, Schrankenpässe und Gurte zurückgeben. Der Park behält sich das Recht vor, eventuelle Mängel oder Schäden mit Hilfe des SEPA-Formulars zu regeln.
8.5 Abweichende An- und Abreisezeiten müssen dem Park rechtzeitig mitgeteilt werden. Bei verspätetem Auschecken kann dem Mieter eine Gebühr in Rechnung gestellt werden.

9. Haustiere
9.1 Je nach Unterkunft und/oder Stellplatz sind maximal 1 oder 2 Haustiere des Mieters oder Nutzers erlaubt. Wenn der Mieter und/oder andere Nutzer ein oder mehrere Haustiere mitbringen möchten, muss der Mieter dies sofort bei der Reservierung angeben. In diesem Fall kann der Vermieter dem Mieter einen Aufpreis in Rechnung stellen. Der Vermieter behält sich das Recht vor - ohne Angabe von Gründen - Haustiere im Park abzulehnen. In einigen Unterkünften und auf einigen Campingplätzen sind Haustiere ohnehin nicht erlaubt.
9.2 Haustiere haben keinen Zutritt zu Wasserspielen, Schwimmbädern, Restaurants, Inneneinrichtungen und anderen öffentlichen Bereichen des Parks (sofern vor Ort nicht anders angegeben). Haustiere müssen außerhalb der Unterkunft angeleint sein. Katzen dürfen draußen nicht frei herumlaufen. Die Anweisungen vor Ort müssen befolgt werden. Haustiere dürfen die anderen Gäste nicht belästigen.
9.3 Ein Hundekorb muss mitgebracht werden und ein Flohhalsband für Hunde/Katzen ist Pflicht.
9.4 Werden Haustiere für die gesamte Mietdauer in einem Käfig untergebracht, muss dies ebenfalls bei der Buchung angegeben werden und es wird kein Aufpreis erhoben.
9.5 Haustiere von Besuchern sind gegen Bezahlung erlaubt, sofern die Höchstzahl nicht überschritten wird.
9.6 Tiere, die in Länder innerhalb der EU transportiert werden, müssen einen Ausweis nach europäischem Muster besitzen (ab 3. Juli 2004). Die Tiere müssen gegen Tollwut geimpft sein, und eine Kennzeichnung durch einen Chip oder eine Tätowierung ist vorgeschrieben. Der Mieter ist dafür verantwortlich, dass er im Besitz der für das Reiseziel erforderlichen Reisedokumente ist.

10. Nutzung der Unterkunft und Hausordnung
10.1 Die reservierte/gemietete Unterkunft darf vom Mieter und/oder den Nutzern nur zu Erholungszwecken genutzt werden. Unter widersprüchlicher Nutzung zu Erholungszwecken ist in jedem Fall zu verstehen:
- Nutzung als (vorübergehende) Unterkunft in Verbindung mit dem Fehlen einer tatsächlichen Wohnanschrift an einem anderen Ort;
- Nutzung als (vorübergehende) Unterkunft im Zusammenhang mit der Arbeit;
- die Nutzung zu kommerziellen Zwecken, in welcher Form auch immer;
- jede andere Verwendung, die gegen (örtliche) Gesetze und Vorschriften verstößt.
Wenn der Vermieter zu irgendeinem Zeitpunkt den Verdacht hat, dass der Mieter den Erholungszwecken zuwiderhandelt, ist der Vermieter berechtigt, die Reservierung sofort zu stornieren, ohne dass der Vermieter dem Mieter eine Entschädigung schuldet.
Wenn der Vermieter zu irgendeinem Zeitpunkt den Verdacht hat, dass der Mieter den Erholungszwecken zuwiderhandelt und die Buchung innerhalb von 14 Tagen vor dem Anreisedatum erfolgt ist, schuldet der Mieter dem Vermieter bei Stornierung eine Entschädigung in Höhe von 50 % des Buchungswerts.
Wenn der Vermieter bei oder nach der Ankunft des Mieters und/oder der Benutzer feststellt, dass der Mieter und/oder die Benutzer dem Erholungszweck zuwiderhandeln, ist der Vermieter berechtigt, die Reservierung zu stornieren und den Mieter und/oder die Benutzer aus der Unterkunft zu entfernen (oder entfernen zu lassen). Der Mieter hat dann keinen Anspruch auf Rückerstattung (eines Teils) des Mietpreises und/oder der Kosten. Mit dem Abschluss der Reservierung erklärt sich der Mieter ausdrücklich mit diesen für den Vermieter wichtigen Bedingungen für die Freizeitnutzung einverstanden.
10.2 Der Mieter und/oder die Benutzer haften gesamtschuldnerisch für einen ordnungsgemäßen Ablauf in und um die gemietete Unterkunft und/oder den Stellplatz oder anderswo im Park, die Nutzung der Unterkunft und/oder des Stellplatzes und der darin befindlichen Einrichtungen.   
10.3 Öffentliche Trunkenheit und Drogenkonsum sind nicht gestattet. Außerdem ist es nicht gestattet, sich mit geöffneten Flaschen oder Dosen alkoholischer Getränke im Park zu bewegen oder diese Getränke an anderen Orten als der gemieteten Unterkunft oder der Brasserie zu konsumieren.   
10.4 Darüber hinaus haften der Mieter und/oder die Nutzer immer gesamtschuldnerisch für Schäden, die durch Bruch und/oder Verlust und/oder Beschädigung des Inventars und/oder der Unterkunft entstehen. Jeder Schaden ist vom Mieter und/oder den Nutzern unverzüglich dem Vermieter zu melden und an Ort und Stelle zu ersetzen, es sei denn, der Mieter kann nachweisen, dass der Schaden nicht durch sein Verschulden, das Verschulden der Nutzer oder eines seiner Mitreisenden entstanden ist.
10.5 Wenn der Mieter und/oder die Nutzer und/oder Dritte, die im Auftrag des Mieters oder der Nutzer anwesend sind, Belästigungen jeglicher Art verursachen oder sich eines Fehlverhaltens schuldig machen, kann der Vermieter den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen. In jedem Fall liegt eine Belästigung oder ein Fehlverhalten vor, wenn andere Gäste des Parks oder Angestellte des Parks dies als solche qualifizieren. Wird der Vertrag wegen Belästigung oder Fehlverhaltens gekündigt, hat der Mieter keinen Anspruch auf Rückerstattung des Mietpreises.
10.6 Der Vermieter darf die Wohnung ohne vorherige Erlaubnis des Mieters oder Nutzers in allen Fällen betreten, in denen dies im Hinblick auf die vom Vermieter zu erbringende Leistung erforderlich ist. Der Zutritt kann dann in Abwesenheit des Mieters oder Nutzers erfolgen.
10.7 Das Aufladen von Elektroautos ist nur an den dafür vorgesehenen Stellen erlaubt. Es ist ausdrücklich verboten, solche Fahrzeuge über das Stromnetz der Unterkunft aufzuladen.
10.8 Das Rauchen ist in den Unterkünften nicht gestattet. Bei Verstößen gegen diese Bestimmung können zusätzliche Kosten für die Reinigung des Mietobjekts erhoben und von der Kaution abgezogen werden.
10.9 Die Gäste sind verpflichtet, die vom Park aufgestellten Regeln, einschließlich der Parkordnung, einzuhalten. Marinaparken hat das Recht, den Mieter und seine Reisebegleiter sofort aus dem Park zu verweisen oder entfernen zu lassen, wenn gegen die Hausordnung verstoßen wird und/oder die Anweisungen des Personals nicht befolgt werden. In einem solchen Fall hat der Mieter keinen Anspruch auf Rückerstattung (eines Teils) des Mietpreises und/oder auf Verrechnung mittels des SEPA-Formulars.
10.10 Marinaparken behält sich das Recht vor, die Einrichtung und die Öffnungszeiten der Einrichtungen des Parks zu ändern. Der Mieter gestattet, dass während der Mietzeit notwendige Wartungsarbeiten am Mietobjekt durchgeführt werden. Der Mieter kann keine Entschädigung verlangen. Die Notwendigkeit der Wartung liegt im Ermessen von Marinaparken. Der Mieter muss außerdem dulden, dass während seines Aufenthalts Arbeiten an den Parkeinrichtungen durchgeführt werden.
10.11 Der Mieter ist verpflichtet, die gemieteten Räumlichkeiten bei Abwesenheit jederzeit ordnungsgemäß zu verschließen. Marinaparken wird jeden Schaden, der sich aus der Nichterfüllung dieser Verpflichtung durch den Mieter ergibt, dem Mieter in Rechnung stellen.
10.12 Am Tag der Abreise muss der Mieter: die Bettwäsche abziehen, den Kühlschrank auf 1 stellen, das Licht ausschalten, den Thermostat auf 15°C einstellen und die Fenster und Türen ordnungsgemäß verschließen. Der Mieter ist verpflichtet, das Mietobjekt am Tag der Abreise in einem ordentlichen und besenreinen Zustand zu hinterlassen.
10.13 Im Park gelten die üblichen Verkehrsregeln. Die Höchstgeschwindigkeit im Park beträgt 5 km/h (Schrittgeschwindigkeit).
10.14 Sie dürfen ein Auto an Ihrer Unterkunft auf dem dafür vorgesehenen Parkplatz abstellen, es sei denn, die betreffende Unterkunft verfügt über mehr Parkplätze. Es ist nicht gestattet, Reparaturen an Kraftfahrzeugen vorzunehmen.
10.15 Die Nutzung der Einrichtungen erfolgt auf eigene Gefahr. Marinaparken hat keine Aufsicht über die Spielplätze, den Freizeitsee und andere Spielgeräte.
10.16 Sie müssen Ihre eigenen Abfälle in den verschiedenen Behältern entsorgen, die sich im Entsorgungsbereich befinden.
10.17 Offenes Feuer ist im Park wegen der Brandgefahr verboten.
10.18 Feuerwerkskörper sind im Park nicht erlaubt.
10.19 Das Anzünden von offenem Feuer ist nicht gestattet. Sie können aber auch einen Elektrogrill verwenden. Holzkohle und Briketts sind nicht erlaubt!

11. Einzahlung
11.1 Der Vermieter kann vom Mieter verlangen, dass er vor oder zu Beginn des Aufenthalts eine Kaution hinterlegt. Die Kaution kann unter Berücksichtigung der Gesamtzahl der in der Unterkunft untergebrachten Mieter und Nutzer festgelegt werden.
11.2 Der Gesamtbetrag der Kaution dient:
- für Schäden und/oder Kosten - im weitesten Sinne des Wortes - zu garantieren, die dem Vermieter im Falle der Nichteinhaltung der Verpflichtungen des Mieters und der Nutzer entstehen können;
- die Einhaltung der Parkordnung im Allgemeinen, insbesondere der Vorschriften über Lärmbelästigung, den Konsum von (weichen) Drogen und den Missbrauch von Alkohol zu gewährleisten.
11.3 Wird die Kaution nicht unverzüglich gezahlt, ist der Vermieter berechtigt, dem Mieter und/oder anderen Nutzern den Zugang und die Nutzung der Unterkunft und/oder des Stellplatzes zu verweigern.
11.4 Wenn der Mieter die Kaution nicht bezahlt, hat der Vermieter das Recht, den Vertrag mit sofortiger Wirkung aufzulösen (zu kündigen).
11.5 Die Kaution oder ein eventueller Restbetrag davon wird nach Begleichung von Ansprüchen (Schäden am Inventar/an der Unterkunft und/oder sonstige Kosten) des Vermieters gegenüber dem Mieter und/oder Nutzer und/oder nach Abzügen infolge der Nichteinhaltung oder wiederholten Nichteinhaltung der Parkordnung durch den Mieter und/oder Nutzer zurückerstattet. Etwaige (weitere) Schadensersatzansprüche werden durch diese Rückstellung nicht aufgehoben.

12. Annullierungskosten
12.1 Wird eine Reservierung storniert, werden Stornierungskosten fällig. Diese Beträge belaufen sich auf 25 % des Reservierungswerts, wenn die Stornierung bis zu 28 Tage vor dem Anreisetag erfolgt, und auf den gesamten Reservierungswert, wenn die Stornierung ab dem 28. Tag vor der Ankunft oder später erfolgt.
12.2 Wenn der Mieter nicht innerhalb von 24 Stunden nach dem vereinbarten Termin ohne weitere Benachrichtigung eintrifft, wird dies als Stornierung betrachtet.

13. Höhere Gewalt und Änderungen
13.1 Ist der Vermieter aufgrund höherer Gewalt nicht oder vorübergehend nicht in der Lage, den Vertrag ganz oder teilweise zu erfüllen, unterbreitet er dem Mieter innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntwerden der Unmöglichkeit der Vertragserfüllung einen Änderungsvorschlag (für eine andere Unterkunft, einen anderen Zeitraum, einen anderen Ort, usw.).
13.2 Höhere Gewalt auf Seiten des Vermieters liegt vor, wenn die Erfüllung des Mietvertrages ganz oder teilweise, vorübergehend oder anderweitig durch Umstände verhindert wird, die der Vermieter nicht zu vertreten hat, insbesondere Kriegsgefahr, Personalstreiks, Blockaden, Feuer, Pandemien und Epidemien, staatliche Eingriffe, Überschwemmungen und andere Störungen oder Ereignisse.
13.3 Der Mieter ist berechtigt, den Änderungsvorschlag abzulehnen. Lehnt der Mieter den Änderungsvorschlag ab, muss er dies (je nach Beginn des Mietverhältnisses) spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des Änderungsvorschlags mitteilen. In diesem Fall hat der Vermieter das Recht, den Vertrag mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Der Mieter hat dann Anspruch auf Erlass und/oder Rückerstattung (des Teils) der bereits gezahlten Miete. Der Vermieter ist nicht verpflichtet, etwaige Schäden zu ersetzen.

14. Terminierung
14.1 Der Vermieter hat das Recht, den Vertrag jederzeit mit sofortiger Wirkung zu kündigen, sowohl wenn die persönlichen Angaben des Mieters und/oder des/der anderen Nutzer(s) bei der Reservierung unvollständig und/oder unrichtig sind, als auch für den Fall, dass der Mieter und/oder der/die andere(n) Nutzer sich nach dem Urteil des Vermieters in einem solchen Maße daneben benimmt/benehmen, dass eine Fortsetzung des Mietvertrags nicht verlangt werden kann. In einem solchen Fall wird der Reservierungswert oder ein Teil davon nicht zurückerstattet.

15. Haftung
15.1 Sofern das Gesetz dem nicht entgegensteht, beschränkt Marinaparken seine Haftung auf die in diesem Artikel 15 genannte Weise. Der Vermieter übernimmt keine Haftung für Diebstahl (einschließlich Diebstahl aus Bungalow- und Schwimmbadschränken), Verlust oder Beschädigung von Gütern oder Personen, gleich welcher Art, während oder infolge eines Aufenthalts in einem unserer Parks und/oder der Anmietung/Nutzung einer Unterkunft und/oder eines Stellplatzes und/oder anderer Einrichtungen des Vermieters, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seitens des Vermieters oder seiner Mitarbeiter vor.
15.2 Die Haftung für Schäden, die in entgangenem Reisegenuss oder Geschäftsverlust bestehen, und sonstige Folgeschäden ist in jedem Fall ausgeschlossen. Darüber hinaus haftet der Vermieter in keinem Fall für Schäden, für die ein Anspruch auf Entschädigung aus einer Reise- und/oder Rücktrittsversicherung oder einer anderen Versicherung besteht.
15.3 Der Vermieter haftet nicht für Ausfälle oder Mängel an Leistungen oder Gegenständen, die von Dritten geliefert werden.
15.4 Die Haftung aus unerlaubter Handlung ist in jedem Fall auf einen Höchstbetrag von 75.000 € für Personenunfälle pro Gast und Aufenthalt und die Haftung für Sachschäden auf einen Höchstbetrag von 1.500 € pro Mieter/Nutzer und Aufenthalt beschränkt.
15.5 Der Mieter haftet gesamtschuldnerisch mit den Nutzern für alle Verluste und/oder Schäden an der gemieteten Unterkunft und/oder dem Stellplatz und/oder anderem Eigentum des Vermieters (sowie des Eigentümers der Unterkunft, wenn dieser nicht der Vermieter ist), die während oder durch deren Nutzung durch den Mieter und/oder Nutzer, Reisebegleiter und/oder Dritte, die sich mit Erlaubnis des Mieters im Park aufhalten, verursacht werden, unabhängig davon, ob dies die Folge von Handlungen oder Unterlassungen des Mieters, der Nutzer, Reisebegleiter und/oder Dritter ist, die sich mit Erlaubnis des Mieters im Park aufhalten.
15.6 Der Mieter stellt den Vermieter von allen Schadensersatzansprüchen Dritter frei, die (teilweise) auf eine Handlung oder Unterlassung des Mieters selbst, der Benutzer, Mitreisenden oder Dritter, die sich mit Zustimmung des Mieters im Park aufhalten, zurückzuführen sind.
15.7 Bei unsachgemäßer Nutzung oder unsachgemäßem Verlassen der Unterkunft, insbesondere bei übermäßiger Verschmutzung, werden zusätzliche Kosten in Rechnung gestellt, die der Mieter dann unverzüglich an den Vermieter zu zahlen hat.
15.8 Marinaparken übernimmt keine Haftung dafür, dass die Unterkunft des Mieters nicht den Erwartungen entspricht, die der Mieter in sie gesetzt hat.
15.9 Marinaparken haftet nicht für Schäden an Sachen oder Personen, die durch den Aufenthalt auf dem Gelände oder durch die Nutzung der auf dem Gelände vorhandenen Einrichtungen verursacht werden.
15.10 Marinaparken haftet nicht für Schadensersatzansprüche aufgrund von Lärmbelästigung durch Dritte.
15.11 Marinaparken haftet nicht für Schäden, die durch mündliche oder telefonische Auskünfte seiner Mitarbeiter entstehen.
15.12 Es kann vorkommen, dass (ein Teil) der Parkanlagen während bestimmter Wochen des Jahres in begrenztem Umfang geöffnet und/oder geschlossen ist. Um sicherzustellen, dass alle Einrichtungen während eines bestimmten Zeitraums zugänglich sind, rät Marinaparken dem Mieter, dies bei der Buchung zu berücksichtigen.

16. Beanstandungen
16.1 Trotz aller Bemühungen des Vermieters kann der Mieter der Meinung sein, dass er eine berechtigte Beschwerde über die Ferienunterkunft hat. Diese Beanstandung muss vom Mieter in erster Linie an Ort und Stelle und unmittelbar nach Auftreten oder Feststellung an der Parkrezeption der Unterkunft gemeldet werden. Sollte die Beschwerde nicht zur Zufriedenheit des Mieters bearbeitet werden, muss der Mieter seine Beschwerde während des Mietzeitraums schriftlich einreichen.

17. Anwendbares Recht

17.1 Der Vertrag zwischen dem Mieter und dem Vermieter unterliegt ausschließlich dem niederländischen Recht.

18. Reisedokumente
18.1 Der Mieter ist selbst dafür verantwortlich, dass er im Besitz der für sein Reiseziel erforderlichen gültigen Reisedokumente ist. Der Vermieter übernimmt keine Haftung für die Folgen, die sich aus dem Fehlen der richtigen Reisedokumente ergeben.

19. Datenschutz
19.1 Der Vermieter wird alle ihm zur Verfügung gestellten oder bekannt gewordenen personenbezogenen Daten stets in Übereinstimmung mit den Bestimmungen der Allgemeinen Datenschutzverordnung (DSGVO) behandeln. Der Vermieter wird Ihre persönlichen Daten nicht an Dritte weitergeben, es sei denn, sie werden von Dritten im Rahmen einer Vereinbarung mit Marinaparken verarbeitet. Sie wird die Daten selbst (und nur diese) verwenden, um Sie über wichtige Neuigkeiten des Parks und interessante Angebote und/oder Pakete zu informieren.
19.2 Auf Verlangen des Mieters wird der Vermieter die Daten des Mieters berichtigen, ergänzen, entfernen oder abschirmen, wenn die Daten beispielsweise sachlich falsch sind. Dies kann dazu führen, dass der Mieter die Dienstleistungen des Vermieters ganz oder teilweise nicht mehr in Anspruch nehmen kann. Zu den in diesem Absatz genannten Punkten verweisen wir auf unsere ausführliche Erklärung zum Datenschutz.
19.3 Wenn der Mieter keine interessanten Informationen oder Angebote erhalten möchte, kann der Mieter dies dem Vermieter per E-Mail an lobbyresidentiebloemendaal@marinaparken.nl oder über das Kontaktformular mitteilen. Der elektronische Newsletter kann über den Link am Ende eines jeden elektronischen Newsletters abbestellt werden.
19.4 Fotografien und Videos. Wenn ein Mieter oder die Personen, die ihn begleiten oder sich durch seine Handlungen im Park aufhalten, zufällig auf einem Foto und/oder Video zu sehen sind, das zur Wiedergabe in einer Marinaparken-Publikation und/oder zur Darstellung auf einer Marinaparken-Internetseite aufgenommen wurde, wird die Zustimmung zur Verwendung des Fotos und/oder Videos in der Publikation und/oder auf der Internetseite vorausgesetzt, auch wenn er auf dem Foto/Video erkennbar ist.
19.5 Im Zusammenhang mit der Sicherheit und dem Schutz der Privatsphäre im Park sind Drohnen ohne Genehmigung des Parkleiters nicht erlaubt.

20. Allgemein

20.1 Offensichtliche Druck- und Setzfehler binden den Vermieter nicht.
20.2 Mit diesen Allgemeinen Bedingungen werden alle früheren Mietbedingungen hinfällig.