1. Anwendbarkeit der allgemeinen Geschäftsbedingungen
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Reservierungsanfragen, Buchungen und Verträge, die direkt oder indirekt mit MarinaPark Residentie Nieuw Loosdrecht abgeschlossen werden und sich auf alle Arten von Unterkünften und Campingplätzen beziehen, die von Marinaparken, im Folgenden im Singular „Vermieter“ genannt, als Verwender dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen vermietet werden. Auf Parkebene können weitere Bedingungen festgelegt werden, die zusätzlich zu diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten. Bei Widersprüchen zwischen den allgemeinen Geschäftsbedingungen und den zusätzlichen (Park-)Bedingungen haben die zusätzlichen (Park-)Bedingungen Vorrang.
1.2 In diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen bezeichnet der Begriff „Mieter“ die Person, die mit dem Vermieter einen Vertrag über die vorübergehende Anmietung/vorübergehende Nutzung einer Unterkunft und/oder eines Stellplatzes zu Erholungszwecken abschließt. Der Begriff „Nutzer“ bezeichnet die Personen, die sich zusammen mit dem Mieter in der Unterkunft aufhalten.
1.3 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten unabhängig davon, ob der Mieter auf seine eigenen Bedingungen oder andere allgemeine Geschäftsbedingungen verweist. Der Vermieter widerspricht allen Geschäftsbedingungen, auf die der Mieter verweist oder die er verwendet.
1.4 Von diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Vereinbarungen sind nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart werden.
2. Reservierung
2.1 Der Vermieter akzeptiert nur Reservierungen von Personen, die mindestens 18 Jahre alt sind. Reservierungen, die von Personen unter diesem Alter vorgenommen werden, sind daher nicht gültig. Marinaparken behält sich das Recht vor, eine Reservierungsanfrage ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
2.2 Der Vermieter behält sich das Recht vor, nicht standardisierte Reservierungen, insbesondere Gruppen und Aufenthalte, die nicht ausschließlich der Erholung dienen, ohne Angabe von Gründen abzulehnen oder mit besonderen Bedingungen zu versehen.
2.3 Nimmt der Vermieter eine Reservierung an, sendet er dem Mieter innerhalb von 14 Tagen eine (schriftliche) Auftragsbestätigung, die auch eine Rechnung enthält. Sowohl die Auftragsbestätigung als auch die Rechnung sind vom Mieter sofort nach Erhalt auf ihre Richtigkeit zu überprüfen, was naturgemäß nur von kurzer Dauer ist. Etwaige Unrichtigkeiten sind dem Vermieter unverzüglich, in jedem Fall aber innerhalb von 8 Tagen mitzuteilen.
2.4 Liegt dem Mieter nicht innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach der Reservierung eine schriftliche Auftragsbestätigung mit Rechnung vor, so hat sich der Mieter unverzüglich mit der Reservierungsabteilung in Verbindung zu setzen, andernfalls kann die Reservierung nicht geltend gemacht werden.
2.5 Ein Vertrag zwischen dem Mieter und dem Vermieter kommt zustande, wenn der Vermieter die Auftragsbestätigung, die auch die Rechnung enthält, per Post oder per E-Mail an den Mieter geschickt hat. Voraussetzung ist, dass der Mieter die Bestätigung innerhalb von vierzehn (14) Tagen erhält.
2.6 Der Vertrag bezieht sich auf die Vermietung einer Unterkunft und/oder eines Stellplatzes und/oder anderer Einrichtungen zur Freizeitnutzung, die ihrer Natur nach von kurzer Dauer ist.
3. Änderungen der Reservierung/des Vertrages
3.1 Wünscht der Mieter nach Vertragsabschluss eine Änderung des Vertrages, so ist der Vermieter nicht verpflichtet, diese Änderungen zu akzeptieren. Es liegt im Ermessen des Vermieters zu entscheiden, ob und in welchem Umfang solche Änderungen akzeptiert werden. Akzeptiert der Vermieter die Änderungen, kann der Vermieter eine Änderungsgebühr erheben, die mindestens 10,00 € pro Änderung beträgt.
4. Austausch
4.1 Dem Mieter und den anderen Nutzern des Mietobjekts ist es nicht gestattet, die Nutzung der Unterkunft und/oder des Stellplatzes unter irgendeiner Bezeichnung und aus irgendeinem Grund an andere als die im Vertrag genannten Personen zu übertragen, es sei denn, mit dem Vermieter wurde schriftlich etwas anderes vereinbart.
4.2 Haben der Mieter und der Vermieter vereinbart, dass der Mieter und/oder ein oder mehrere Nutzer ersetzt werden, so haften sowohl der Mieter und/oder die Nutzer als auch der Mieter und/oder andere Nutzer, die an die Stelle der ursprünglichen treten, dem Vermieter gegenüber gesamtschuldnerisch für die Zahlung des noch fälligen Teils der Miete, der Änderungskosten (siehe Ziffer 3.1) und etwaiger zusätzlicher Kosten, die sich aus dem Austausch ergeben, sowie etwaiger Stornierungskosten.
5. Preise
5.1 Der Mieter schuldet dem Vermieter die vereinbarte Miete, wie sie in der schriftlichen Bestätigung, die gleichzeitig die Rechnung der Reservierung ist, angegeben ist. Die Preise auf der endgültigen Reservierungsbestätigung/Rechnung sind verbindlich. Sollten sich die Kosten des Vermieters (Personal, Energie, Steuern usw.) nach Vertragsabschluss nachweislich und unvorhersehbar erhöht haben, hat der Vermieter das Recht, seine Preise zu erhöhen und den erhöhten Preis dem Mieter in Rechnung zu stellen. Wird diese Preiserhöhung innerhalb von 3 Monaten nach Vertragsabschluss durchgeführt, beträgt die Preiserhöhung maximal 5 % des zuvor vereinbarten Preises und der Mieter hat das Recht, auf dieser Grundlage vom Vertrag zurückzutreten (zu kündigen).
5.2 Preisnachlässe und/oder Sonderangebote können nicht mehr in Anspruch genommen werden, sobald die Auftragsbestätigung vom Vermieter verschickt wurde.
5.3 Alle Preise verstehen sich, soweit anwendbar, inklusive Mehrwertsteuer gemäß den Richtlinien der Mehrwertsteuerverwaltung zum Zeitpunkt der Buchungsbestätigung. Änderungen des Mehrwertsteuersatzes können dem Mieter in Rechnung gestellt werden und berechtigen ihn nicht zur Stornierung der Buchung.
5.4 Die Kombination verschiedener Rabatte ist nicht möglich.
5.5 Die Ermäßigungen gelten nicht für Buchungen mit einer Aufenthaltsdauer von mehr als drei Wochen.
6. Zusätzliche Kosten
6.1 Neben dem Mietpreis schuldet der Mieter zusätzliche Kosten, die auf der Reservierung/Rechnung als zusätzliche Kosten beschrieben sind.
7. Zahlungen
7.1 Für alle Reservierungen, die mehr als 6 Wochen vor der Ankunft gebucht werden, müssen 30 % des Reservierungswerts innerhalb eines Tages nach Erhalt der Auftragsbestätigung auf das vom Vermieter angegebene Bankkonto überwiesen werden. Die restlichen 70 % müssen spätestens 6 Wochen vor der Ankunft auf dem angegebenen Konto des Parks eingegangen sein. Bei Buchungen innerhalb von 6 Wochen vor der Anreise ist der gesamte Reservierungswert innerhalb von 1 Tag nach Erhalt der Auftragsbestätigung zu zahlen.
7.2 Werden die dem Mieter in Rechnung gestellten Beträge nicht fristgerecht bezahlt, gerät der Mieter unmittelbar nach Ablauf der Zahlungsfrist in Verzug. In diesem Fall behält sich der Vermieter das Recht vor, den Vertrag mit dem Tag, an dem die 14-tägige Frist verstrichen ist, aufzulösen (zu kündigen). Der Mieter haftet dann für alle Schäden, die dem Vermieter dadurch entstehen oder entstehen werden, einschließlich aller Kosten, die dem Vermieter im Zusammenhang mit der Reservierung und dem Rücktritt entstehen, und der Mieter schuldet außerdem die gesetzlichen Zinsen. Darüber hinaus hat der Vermieter in jedem Fall das Recht, Stornogebühren pro Unterkunft zu erheben. In diesem Fall gelten die Bestimmungen der Klausel 12.
7.3 Der Vermieter ist jederzeit berechtigt, Forderungen gegen den Mieter, gleich aus welchem Grund, mit vom Mieter gezahlten Beträgen, gleich aus welchem Grund, zu verrechnen.
7.4 Der Mieter hat keinen Anspruch auf Rückerstattung oder Teilrückerstattung des Mietbetrages, wenn er vor dem vereinbarten Abreisetag abreist.
7.5 Wenn der Mieter am vereinbarten Ankunftstag nicht erscheint, schuldet der Mieter Marinaparken den gesamten Mietbetrag. Marinaparken hat das Recht, den gesamten Mietbetrag von der Kreditkarte des Mieters einzuziehen. 7.6. Der Vermieter ist jederzeit berechtigt, Forderungen gegenüber dem Mieter, aus welchen Gründen auch immer, mit den vom Mieter, aus welchen Gründen auch immer, gezahlten Beträgen zu verrechnen.
8. Ankunft und Abreise (auch Wechseltage/Aufenthalt genannt)
8.1 Sofern nicht anders vereinbart, kann die gemietete Unterkunft am vereinbarten und auf der Reservierungsbestätigung angegebenen Anreisetag ab 15.00 Uhr bezogen werden und muss am vereinbarten und auf der Reservierungsbestätigung angegebenen Abreisetag bis 11.00 Uhr geräumt werden. Im Falle eines Campingstellplatzes kann der Mieter, sofern nicht anders vereinbart, seinen Stellplatz ab 13.00 Uhr am vereinbarten und auf der Buchungsbestätigung angegebenen Anreisetag belegen und muss ihn bis 12.00 Uhr am vereinbarten Abreisetag räumen. Wenn der Park andere Zeiten vorsieht, gelten diese Zeiten.
8.2 Wenn der Mieter den Vertrag mit dem Vermieter länger als für die vereinbarte Dauer fortsetzen möchte und der Vermieter damit einverstanden ist, ist der Vermieter jederzeit berechtigt, einen anderen Unterkunfts-/Campingplatz zu benennen.
8.3 Wird die Nutzung der Unterkunft und/oder des Stellplatzes und/oder einer anderen Einrichtung früher als zu dem auf der Reservierungsbestätigung angegebenen Termin beendet, hat der Mieter keinen Anspruch auf Rückerstattung des gesamten oder eines Teils des Mietpreises und/oder der Kosten.
8.4 Der Park behält sich das Recht vor, am Abreisetag ab 9:00 Uhr eine Endkontrolle des Zustands des Mietobjekts und der Vollständigkeit des Inventars durchzuführen. Am Abreisetag hat der Mieter alle Schlüssel, Schrankenpässe und Gurte zurückzugeben. Der Park behält sich das Recht vor, eventuelle Mängel oder Schäden über das SEPA-Formular zu regeln.
8.5 Abweichende Ankunfts- und Abreisezeiten sind dem Park rechtzeitig mitzuteilen. Eine verspätete Abreise kann dem Mieter in Rechnung gestellt werden.
9. Haustiere
9.1 Je nach Unterkunft und/oder Stellplatz werden maximal 1 oder 2 Haustiere des Mieters oder der Nutzer vom Vermieter zugelassen. Wenn der Mieter und/oder andere Nutzer ein oder mehrere Haustiere mitbringen möchten, muss der Mieter dies sofort bei der Reservierung angeben. In diesem Fall kann der Vermieter dem Mieter eine Gebühr in Rechnung stellen. Der Vermieter behält sich das Recht vor, das Mitbringen von Haustieren im Park ohne Angabe von Gründen abzulehnen. In jedem Fall sind Haustiere in einigen Unterkunftsarten und auf einigen Campingplätzen nicht erlaubt.
9.2 Haustiere haben keinen Zutritt zu den Wasserspielen, Schwimmbädern, Restaurants, Indoor-Center-Einrichtungen und anderen öffentlichen Orten im Park (sofern vor Ort nicht anders angegeben). Haustiere müssen außerhalb der Unterkunft an der Leine geführt werden. Katzen dürfen draußen nicht frei herumlaufen. Den Anweisungen vor Ort ist Folge zu leisten. Haustiere dürfen die anderen Gäste nicht belästigen.
9.3 Ein Hundekorb muss mitgebracht werden und ein Flohhalsband für Hunde/Katzen ist Pflicht.
9.4 Werden Haustiere für die gesamte Mietdauer in einem Käfig untergebracht, muss dies ebenfalls bei der Reservierung angegeben werden und es wird keine Gebühr erhoben.
9.5 Haustiere von Besuchern sind gegen eine Gebühr erlaubt, sofern die Höchstgrenze nicht überschritten wird.
9.6 Tiere, die in Länder innerhalb der EU transportiert werden, müssen im Besitz eines europäischen Musterpasses sein (Stand: 3. Juli 2004). Die Tiere müssen gegen Tollwut geimpft sein und eine Kennzeichnung durch Chip oder Tätowierung ist vorgeschrieben. Der Mieter ist dafür verantwortlich, dass er im Besitz der für das Reiseziel erforderlichen Reisedokumente ist.
10. Nutzung der Unterkunft und Verhaltensregeln
10.1 Die reservierte/vermietete Unterkunft darf vom Mieter und/oder den Nutzern ausschließlich zu Erholungszwecken genutzt werden. Zu den Nutzungen, die den Erholungszwecken zuwiderlaufen, gehören in jedem Fall: – Nutzung als (vorübergehende) Unterkunft im Zusammenhang mit dem Fehlen einer tatsächlichen Wohnadresse an einem anderen Ort; – Nutzung als (vorübergehende) Unterkunft im Zusammenhang mit der Arbeit; – Nutzung zu kommerziellen Zwecken in jeglicher Form; – jede andere Nutzung, die gegen die (örtlichen) Gesetze und Vorschriften verstößt. Wenn der Vermieter zu irgendeinem Zeitpunkt den Verdacht hat, dass der Mieter in einer Weise handelt, die den Erholungszwecken zuwiderläuft, ist der Vermieter sofort berechtigt, die Reservierung zu stornieren, ohne dass er dem Mieter eine Entschädigung schuldet. Wenn der Vermieter zu irgendeinem Zeitpunkt den Verdacht hat, dass der Mieter in einer Weise handelt, die den Erholungszwecken zuwiderläuft, und die Reservierung innerhalb von 14 Tagen vor dem Anreisedatum erfolgt ist, schuldet der Mieter dem Vermieter bei Stornierung durch den Vermieter eine Entschädigung in Höhe von 50 % des Reservierungswertes. Wenn der Vermieter bei oder nach der Ankunft des Mieters und/oder der Nutzer feststellt, dass der Mieter und/oder die Nutzer sich in einer Weise verhalten, die den Erholungszwecken zuwiderläuft, ist der Vermieter berechtigt, die Reservierung zu stornieren und den Mieter und/oder die Nutzer aus der Unterkunft zu entfernen (oder entfernen zu lassen). Der Mieter hat in diesem Fall keinen Anspruch auf Rückerstattung (eines Teils) des Mietpreises und/oder der Kosten. Mit der Reservierung wird die ausdrückliche Zustimmung zu diesen für den Vermieter sehr wichtigen Bedingungen für die Freizeitnutzung erteilt.
10.2 Der Mieter und/oder die Nutzer haften gesamtschuldnerisch für das ordnungsgemäße Verhalten in und um die gemietete Unterkunft und/oder den Stellplatz oder anderswo im Park, für die Nutzung der Unterkunft und/oder des Stellplatzes sowie der darin befindlichen Einrichtungen.
10.3 Öffentliche Trunkenheit und Drogenkonsum sind nicht gestattet. Außerdem ist es nicht gestattet, offene Flaschen oder Dosen mit alkoholischen Getränken im Park herumzutragen oder diese Getränke an anderen Orten als der gemieteten Unterkunft oder der Brasserie zu konsumieren.
10.4 Darüber hinaus haften der Mieter und/oder die Nutzer immer gesamtschuldnerisch für Schäden durch Bruch und/oder Verlust und/oder Beschädigung des Inventars und/oder der Unterkunft. Jeder Schaden ist vom Mieter und/oder den Nutzern unverzüglich dem Vermieter zu melden und an Ort und Stelle zu ersetzen, es sei denn, der Mieter kann nachweisen, dass der Schaden nicht von ihm selbst, den Nutzern oder einem seiner Mitreisenden verschuldet wurde.
10.5 Wenn der Mieter und/oder die Nutzer und/oder Dritte, die im Auftrag des Mieters oder der Nutzer anwesend sind, eine Belästigung jeglicher Art verursachen oder sich eines Fehlverhaltens schuldig machen, kann der Vermieter den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen. Eine Belästigung oder ein Fehlverhalten liegt in jedem Fall vor, wenn andere Gäste des Parks oder Angestellte des Parks die Situation als solche bezeichnen. Wird der Vertrag wegen Belästigung oder Fehlverhaltens gekündigt, so hat der Mieter keinen Anspruch auf Rückerstattung der Miete.
10.6 Der Vermieter darf die Unterkunft ohne vorherige Zustimmung des Mieters oder des Nutzers in allen Fällen betreten, in denen dies im Zusammenhang mit der vom Vermieter zu erbringenden Leistung erforderlich ist. Das Betreten kann dann in Abwesenheit des Mieters oder Nutzers erfolgen.
10.7 Das Aufladen von Elektrofahrzeugen ist nur an den dafür vorgesehenen Stellen erlaubt. Es ist ausdrücklich nicht gestattet, solche Fahrzeuge über die Stromversorgung der Unterkunft aufzuladen.
10.8 Das Rauchen ist in den Unterkünften nicht gestattet. Bei Verstoß gegen diese Bestimmung können zusätzliche Kosten für die Reinigung des Mietobjekts erhoben und von der Kaution abgezogen werden.
10.9 Die Gäste müssen sich an die vom Park aufgestellten Regeln halten, die beispielsweise in der Parkordnung niedergelegt sind. Marinaparken hat das Recht, den Mieter und seine Mitreisenden sofort aus dem Park zu verweisen oder verweisen zu lassen, wenn die Verhaltensregeln verletzt und/oder die Anweisungen des Personals nicht befolgt werden. In diesem Fall hat der Mieter keinen Anspruch auf Rückerstattung des gesamten oder eines Teils des Mietpreises und/oder auf Verrechnung mit dem SEPA-Formular.
10.10 Marinaparken behält sich das Recht vor, Änderungen an der Einrichtung und den Öffnungszeiten der Parkeinrichtungen vorzunehmen. Der Mieter ist verpflichtet, während der Mietzeit notwendige Instandhaltungsmaßnahmen am Mietobjekt zu ermöglichen. Der Mieter hat keinen Anspruch auf Entschädigung. Die Notwendigkeit der Instandhaltung liegt im Ermessen von Marinaparken. Der Mieter hat auch zu dulden, dass während des Aufenthaltes Arbeiten an den Einrichtungen des Parks durchgeführt werden
.
10.11 Der Mieter ist verpflichtet, die gemietete Unterkunft während seiner Abwesenheit stets ordnungsgemäß zu verschließen. Alle Schäden, die sich aus der Verletzung dieser Verpflichtung durch den Mieter ergeben, werden dem Mieter von Marinaparken in Rechnung gestellt.
10.12 Am Abreisetag ist der Mieter verpflichtet: die Bettwäsche abzuziehen, den Kühlschrank auf 1 zu stellen, das Licht auszuschalten, das Thermostat auf 15 °C einzustellen und die Fenster und Türen ordnungsgemäß zu schließen. Der Mieter hat die Mietsache am Abreisetag besenrein und in ordentlichem Zustand zu verlassen.
10.13 Innerhalb des Parks gelten die üblichen Verkehrsregeln. Die Höchstgeschwindigkeit im Park beträgt 5 km/h (Schrittgeschwindigkeit).
10.14 Sie dürfen ein Auto an Ihrer Unterkunft auf dem dafür vorgesehenen Parkplatz abstellen, es sei denn, die jeweilige Unterkunft verfügt über mehr Parkplätze. Es ist nicht gestattet, Reparaturen an Kraftfahrzeugen vorzunehmen.
10.15 Die Benutzung der Einrichtungen erfolgt auf eigene Gefahr. Eine Beaufsichtigung der Spielplätze, des Freizeitsees oder anderer Spielmöglichkeiten durch Marinaparken findet nicht statt. 10.16 Sie müssen Ihren eigenen Abfall in den verschiedenen Containern entsorgen, die sich im Entsorgungsbereich befinden.
10.17 Offenes Feuer im Park ist aus Gründen der Brandgefahr verboten.
10.18 Feuerwerkskörper sind im Park nicht erlaubt.
10.19 Das Anzünden von offenem Feuer ist nicht erlaubt. Sie können jedoch einen elektrischen Grill benutzen. Holzkohle und Briketts sind nicht erlaubt!
11. Kaution
11.1 Der Vermieter kann vom Mieter verlangen, vor oder zu Beginn des Aufenthalts eine Kaution zu hinterlegen. Die Höhe der Kaution kann unter Berücksichtigung der Gesamtzahl der in der Unterkunft untergebrachten Mieter und Nutzer festgelegt werden.
11.2 Der Gesamtbetrag der Kaution dient: – zur Sicherstellung von Schäden und/oder Kosten – im weitesten Sinne des Wortes –, die dem Vermieter im Falle der Nichteinhaltung der Verpflichtungen des Mieters und der Benutzer entstehen können; – zur Sicherstellung der Einhaltung der Parkordnung im Allgemeinen, insbesondere der Vorschriften über Lärmbelästigung, den Konsum von (weichen) Drogen und Alkoholmissbrauch.
11.3 Wird die Kaution nicht unverzüglich gezahlt, ist der Vermieter berechtigt, dem Mieter und/oder anderen Benutzern den Zugang und die Nutzung der Unterkunft und/oder des Stellplatzes zu verweigern.
11.4 Zahlt der Mieter die Kaution nicht, ist der Vermieter berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung aufzulösen (zu kündigen).
11.5 Die Kaution bzw. ein etwaiger Restbetrag wird nach Begleichung von Ansprüchen (Schäden am Inventar/an der Unterkunft und/oder sonstige Kosten) des Vermieters gegenüber dem Mieter und/oder den Nutzern und/oder nach Einbehaltung infolge der (wiederholten) Nichteinhaltung der Parkordnung durch den Mieter und/oder die Nutzer zurückerstattet. Etwaige (weitergehende) Schadensersatzansprüche werden durch diese Erstattung nicht aufgehoben.
12. Stornierungsgebühr
12.1 Wird eine Reservierung storniert, wird eine Stornierungsgebühr fällig. Diese Gebühr beträgt 25 % des Reservierungswertes bei einer Stornierung bis zu 28 Tagen vor dem Anreisetag und den gesamten Reservierungswert bei einer Stornierung ab dem 28. Tag vor Ankunft oder später.
12.2 Wenn der Mieter nicht innerhalb von 24 Stunden nach dem vereinbarten Datum anreist, wird dies als Stornierung betrachtet.
13. Höhere Gewalt und Änderungen
13.1 Ist der Vermieter aufgrund höherer Gewalt nicht oder vorübergehend nicht in der Lage, den Vertrag ganz oder teilweise zu erfüllen, unterbreitet er dem Mieter innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntwerden der Unmöglichkeit der Vertragserfüllung einen Änderungsvorschlag (für eine andere Unterkunft, einen anderen Zeitraum, einen anderen Ort usw.).
13.2 Höhere Gewalt auf Seiten des Vermieters liegt vor, wenn die Erfüllung des Vertrages ganz oder teilweise, vorübergehend oder anderweitig durch Umstände verhindert wird, die der Vermieter nicht zu vertreten hat, insbesondere Kriegsgefahr, Personalstreiks, Blockaden, Feuer, Pandemien und Epidemien, behördliche Eingriffe, Überschwemmungen und andere Störungen oder Ereignisse.
13.3 Der Mieter hat das Recht, den Änderungsvorschlag abzulehnen. Lehnt der Mieter den Änderungsvorschlag ab, so hat er dies innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des Änderungsvorschlags (je nach dem Datum des Inkrafttretens des Mietvertrags) mitzuteilen. In diesem Fall hat der Vermieter das Recht, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Der Mieter hat dann Anspruch auf Erlass und/oder Rückerstattung (des bereits gezahlten Teils) der Miete. Der Vermieter ist nicht zu Schadensersatz verpflichtet.
14. Kündigung
14.1 Der Vermieter hat jederzeit das Recht, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen, sowohl wenn die persönlichen Daten des Mieters und/oder des/der anderen Nutzer(s) bei der Reservierung unvollständig und/oder falsch angegeben wurden, als auch für den Fall, dass sich der Mieter und/oder der/die andere(n) Nutzer nach alleiniger Ansicht des Vermieters in einem solchen Maße falsch verhalten, dass die Fortsetzung des Mietverhältnisses nicht verlangt werden kann. In einem solchen Fall erfolgt keine Rückerstattung des Reservierungswertes oder eines Teils davon.
15. Haftung
15.1 Soweit gesetzlich zulässig, beschränkt Marinaparken seine Haftung auf die in dieser Ziffer 15 genannten Arten. Der Vermieter haftet nicht für Diebstahl (einschließlich Diebstahl aus Bungalow- und Schwimmbadschränken), Verlust oder Beschädigung von oder an Sachen oder Personen, gleich welcher Art, während oder infolge eines Aufenthalts in einem unserer Parks und/oder der Anmietung/Nutzung einer Unterkunft und/oder eines Stellplatzes und/oder anderer Einrichtungen des Vermieters, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Vermieters oder seiner Mitarbeiter vor.
15.2 Die Haftung für Schäden, die in entgangenem Reisegenuss oder Geschäftsverlust bestehen, und sonstigen Folgeschäden ist in jedem Fall ausgeschlossen. Darüber hinaus haftet der Vermieter in keinem Fall für Schäden, für die ein Entschädigungsanspruch aus einer Reise- und/oder Reiserücktrittsversicherung oder einer sonstigen Versicherung besteht.
15.3 Der Vermieter haftet nicht für Leistungsstörungen oder Mängel an Leistungen oder Gegenständen, die von Dritten erbracht werden.
15.4 Die Haftung aus unerlaubter Handlung ist in jedem Fall auf einen Höchstbetrag von 75.000 € für Personenunfälle pro Gast und Aufenthalt und die Haftung für Sachschäden in jedem Fall auf einen Höchstbetrag von 1.500 € pro Mieter/Nutzer und Aufenthalt beschränkt.
15.5 Der Mieter haftet gesamtschuldnerisch mit den Nutzern für alle Verluste und/oder Schäden an der gemieteten Unterkunft und/oder dem Stellplatz und/oder anderem Eigentum des Vermieters (sowie des Eigentümers der Unterkunft, wenn es sich nicht um den Vermieter handelt), die während oder durch die Nutzung derselben durch den Mieter und/oder die Nutzer, Reisebegleiter und/oder Dritte, die sich mit Erlaubnis des Mieters im Park aufhalten, verursacht werden, unabhängig davon, ob dies auf Handlungen oder Unterlassungen des Mieters, der Nutzer, Reisebegleiter und/oder Dritter, die sich mit Erlaubnis des Mieters im Park aufhalten, zurückzuführen ist.
15.6 Der Mieter stellt den Vermieter von allen Schadensersatzansprüchen Dritter frei, die (teilweise) auf Handlungen oder Unterlassungen des Mieters, der Nutzer, Mitreisenden oder Dritter, die sich mit Erlaubnis des Mieters im Park aufhalten, zurückzuführen sind.
15.7 Bei unsachgemäßer Nutzung oder unsachgemäßem Verlassen der Unterkunft, insbesondere bei übermäßiger Verschmutzung, werden zusätzliche Kosten in Rechnung gestellt, die der Mieter dann unverzüglich an den Vermieter zu zahlen hat.
15.8 Marinaparken haftet nicht dafür, dass der Aufenthalt des Mieters nicht den Erwartungen entspricht, die der Mieter in ihn gesetzt hat.
15.9 Marinaparken haftet nicht für Sach- oder Personenschäden, die durch den Aufenthalt auf dem Gelände oder durch die Nutzung der auf dem Gelände vorhandenen Einrichtungen entstehen.
15.10 Marinaparken haftet nicht für Schadensersatzansprüche aufgrund von Lärmbelästigungen, die durch Dritte verursacht werden.
15.11 Marinaparken haftet nicht für Schäden, die durch mündliche oder telefonische Auskünfte seiner Mitarbeiter entstehen.
15.12 Es kann vorkommen, dass (ein Teil) der Parkeinrichtungen während bestimmter Wochen des Jahres nur eingeschränkt geöffnet und/oder geschlossen ist. Um sicherzustellen, dass alle Einrichtungen während eines bestimmten Zeitraums zugänglich sind, rät Marinaparken dem Mieter, dies bei der Reservierung zu überprüfen.
16. Beschwerden
16.1 Trotz der Sorgfalt und des Bemühens des Vermieters kann der Mieter der Meinung sein, dass er eine berechtigte Beschwerde bezüglich der Ferienunterkunft hat. Eine solche Beanstandung ist vom Mieter zunächst an Ort und Stelle und unmittelbar nach Auftreten oder Feststellung an der Parkrezeption der Unterkunft vorzubringen. Sollte die Reklamation nicht zur Zufriedenheit des Mieters erledigt werden, muss der Mieter seine Reklamation während der Mietzeit schriftlich einreichen.
17. Anwendbares Recht
17.1 Der Vertrag zwischen dem Mieter und dem Vermieter unterliegt ausschließlich dem niederländischen Recht.
18. Reisedokumente
18.1 Der Mieter ist dafür verantwortlich, dass er im Besitz der für sein Reiseziel erforderlichen gültigen Reisedokumente ist. Der Vermieter übernimmt keine Haftung für die Folgen des Fehlens der richtigen Reisedokumente.
19. Datenschutz
19.1 Der Vermieter wird alle ihm zur Verfügung gestellten oder ihm zur Kenntnis gebrachten personenbezogenen Daten stets in Übereinstimmung mit den Bestimmungen der „Allgemeinen Datenschutzverordnung“ (GDPR) behandeln. Der Vermieter wird Ihre personenbezogenen Daten nicht an Dritte weitergeben, es sei denn, die Verarbeitung der Daten durch Dritte erfolgt in Übereinstimmung mit einer Vereinbarung mit Marinaparken. Er wird die Daten selbst (und nur) dazu verwenden, Sie über wichtige Neuigkeiten in Bezug auf den Park und interessante Angebote und/oder Pakete auf dem Laufenden zu halten.
19.2 Auf Wunsch des Mieters wird der Vermieter die Daten des Mieters berichtigen, ergänzen, entfernen oder unkenntlich machen, wenn die Daten beispielsweise sachlich falsch sind. Dies kann dazu führen, dass der Mieter die Dienstleistungen des Vermieters ganz oder teilweise nicht mehr in Anspruch nehmen kann. Zu den in diesem Absatz genannten Punkten wird auf die Datenschutzerklärung verwiesen.
19.3 Wenn der Mieter den Erhalt interessanter Informationen oder Angebote nicht wünscht, kann er dies dem Vermieter per E-Mail an lobby@marinaparken.nl oder über das Kontaktformular mitteilen. Der elektronische Newsletter kann über den Link, der sich am Ende jedes elektronischen Newsletters befindet, abbestellt werden.
19.4 Fotografien und Videos. Wenn ein Mieter oder die Personen, die ihn begleiten oder sich durch seine Handlungen im Park aufhalten, zufällig auf einem Foto und/oder Video zu sehen sind, das zur Wiedergabe in einer Marinaparken-Publikation und/oder zur Darstellung auf einer Marinaparken-Internetseite aufgenommen wurde, wird die Zustimmung zur Verwendung des Fotos und/oder Videos in der Publikation und/oder auf der Internetseite vorausgesetzt, auch wenn er auf dem Foto/Video zu erkennen ist.
19.5 Aufgrund von Sicherheits- und Datenschutzbedenken im Park sind Drohnen ohne Erlaubnis des Parkmanagers nicht erlaubt.
20. Allgemeines
20.1 Offensichtliche Druck- und Schreibfehler binden den Vermieter nicht.
20.2 Mit diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen erlöschen alle bisherigen Mietbedingungen.
Sie brauchen einen Kurzurlaub? Dann nutzen Sie unser Last-Minute-Angebot, bei dem Sie 40 % Rabatt auf Ihre Unterkunftskosten erhalten.
Entscheiden Sie sich für eine luxuriöse Villa Maritiem für 4 oder 6 Personen oder lieber für ein gemütliches Tiny River House, umgeben von Wasser mit Hängematte und stimmungsvollem Garten?
Sie möchten über Rabattangebote, Bauprojekte in unserem Park und mehr informiert werden? Dann registrieren Sie sich für unseren Newsletter und erhalten Sie mit etwas Glück einen Gutschein über 100 €. Er lässt sich einlösen, wenn Sie Aufenthalte mit 3 Nächten oder mehr buchen.
📞 Rufen Sie uns an
✉️ Senden Sie uns eine E-Mail
Öffnungszeiten Lobby:
Täglich von 09:00 bis 18:00 Uhr (April bis Oktober)
Telefonisch erreichbar bis 20 Uhr.
✔️ In der Betuwe oder in Loosdrecht
✔️ Einzigartige Lage am Wasser
✔️ Komplette und luxuriöse Ferienvillen
✔️ Villen mit Privatsteg
✔️ Hunde sind mehr als willkommen
✔️ Perfekt für einen Angelurlaub
✔️ Ideale Standorte für Wassersport
Durch Klicken auf “Akzeptiere alle Cookies" erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies auf Ihrem Gerät speichern. Lesen Sie unsere Datenschutzerklärung.
Durch Klicken auf “Akzeptiere alle Cookies" erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies auf Ihrem Gerät speichern. Lesen Sie unsere Datenschutzerklärung.